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1. Benachrichtigungen, in denen der Name eines Vertriebskanals, der nicht von Amazon stammt, ausdrücklich erwähnt wird. Die Angabe von Details oder einer Zusammenfassung eines Kanals, der nicht von Amazon stammt, ist zulässig, sofern der Name des Vertriebskanals nicht ausdrücklich erwähnt wird.
2. Benachrichtigungen, die zu detailliert sind und dazu führen können, dass dem Verkaufspartner zu viele Benachrichtigungen angezeigt werden. Zusammengefasste Inhalte werden gegenüber sehr detaillierten Benachrichtigungen bevorzugt.
3. Werbebenachrichtigungen, in denen der Verkaufspartner aufgefordert wird, neue Funktionen oder Produkte auszuprobieren oder zu übernehmen, für die zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen würden.
4. Werbebenachrichtigungen, die den Verkaufspartner dazu auffordern, neue Produkte oder Funktionen auszuprobieren, die nicht Teil dessen sind, wofür er sich bereits angemeldet hat, oder die nicht direkt für seine aktuellen Geschäftsanforderungen relevant sind.